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Entwurf. Muster-AGB für ein B2B-Dienstleistungsverhältnis, vor dem Live-Gang anwaltlich zu prüfen und zu individualisieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Empfangswerk ([Inhaber/Firma], nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB über die Bereitstellung KI-gestützter Empfangs- und Intake-Dienste. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt einen KI-gestützten Empfangs-Desk bereit, der eingehende Anfragen (Chat und/oder Telefon) annimmt, qualifiziert und strukturiert an den Kunden übergibt. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket bzw. der Einzelvereinbarung. Der Dienst ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder medizinische Beratung und trifft keine fachlichen Auskünfte.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Pakete stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. Bereitstellung des Dienstes zustande.

§ 4 Preise & Zahlung

Es gelten die vereinbarten Paketpreise (Starter 490 € Einrichtung + 390 €/Monat; Voice Pro 990 € + 690 €/Monat; Managed Enterprise 1.500 € + 1.200 €/Monat), jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Überschreitung eines vereinbarten Minuten-/Nutzungs-Caps erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand gemäß Preisliste. Zahlung [z. B. monatlich im Voraus, per SEPA-Lastschrift/Stripe — vor Live-Gang festlegen].

§ 5 Laufzeit & Kündigung

[Laufzeit und Kündigungsfristen vor Live-Gang festlegen, z. B. monatliche Laufzeit mit Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Einrichtungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.]

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen bereit (z. B. Rufnummer/Weiterleitung, branchenspezifische Angaben) und benennt Empfänger für die Übergabe. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird ein AVV geschlossen.

§ 7 Verfügbarkeit & keine Ergebnisgarantie

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z. B. Anzahl gewonnener Mandate) wird nicht übernommen. Der KI-Assistent macht zu Beginn transparent, dass es sich um eine KI handelt.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

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